Mit diesem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für
einen solchen Status einzusetzen sowie in Deutschland Bedingungen zu fördern, die zur Bewahrung und
Förderung der Aramäischen Sprache beitragen.
Zur Zeit sind diese Bemühungen zum Stillstand gekommen, weil regierungsseitig dieser Antragsentwurf
abgelehnt wird. Es wird keine Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung für Aramäisch gesehen, da nur
autochthone Sprachen in die Charta aufgenommen werden, Zuwanderersprachen wie Aramäisch aber ausgeschlossen sind.
Zudem wird befürchtet, mit einem solchen Schritt andere Minderheiten in Deutschland zu ähnlichen Forderungen
zu provozieren. Ferner werden zuwanderungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, wonach aus der Gewährung
eines Minderheitenstatus für die Sprache evtl. Rechtstitel für einen Aufenthaltsstatus der Sprecher abgeleitet
werden könnten, was nicht erwünscht ist. Schließlich sehen zuständige Regierungsstellen eine organisatorische
und politische Zersplitterung der aramäischen Diaspora einschließlich erheblicher Uneinigkeit in der Sprachenfrage.
In diesem Meinungsstreit sollte die Bundesregierung nicht Partei ergreifen.
Empfohlen wird vielmehr, dass die zivilgesellschaftlichen Netzwerke der aramäischen Diaspora sich selbst
um die Bewahrung ihrer Sprache und Kultur bemühen, wobei entsprechend den spezifischen Bedingungen evtl.
auf Länder- und kommunaler Ebene Unterstützung beantragt werden könnte.
Die Stiftung folgt dieser Argumentation nur zum Teil, da mit ihr das Hauptanliegen des Antrags ausgeblendet wird:
die mehr als dreitausend Jahre alte, noch lebende, aber auf das Höchste gefährdete aramäische Sprache in ihren
verschiedenen aktuellen Ausprägungen zu bewahren und dafür in Deutschland und Europa als den Zentren der
aramäischen Diaspora auch günstige politische Voraussetzungen zu schaffen. Die Stiftung bemüht sich weiter um
politische Unterstützung für dieses Ziel, zumal Deutschland hiermit ein Zeichen setzen könnte in dem von der
UNO verkündeten "Internationalen Jahr der Sprachen 2008", auf dessen Agenda der Schutz bedrohter Sprachen einen
hervorgehobenen Platz hat.
Die Stiftung und mit ihr die aramäische Diaspora muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Erscheinung der
aramäischen Diaspora nach außen als in rivalisierende Gruppierungen gespalten ein ernstes Hindernis für die
Gewinnung politischer und finanzieller Unterstützung für die Bewahrung und Förderung des aramäischen Kulturerbes,
besonders der Sprache, darstellt.
Die gegenwärtig sichtbare Aufspaltung der aramäischen Migration in
Deutschland und Europa in unterschiedliche Interessengruppen (Assyrer, Aramäer, Suryoye) mit z.T. divergierenden
politischen und kulturellen, auch sprachlichen Ansätzen, sollte zugunsten eines integrativen Ansatzes
zurückgestellt werden. Es gilt vielmehr, die gemeinsamen Grundlagen aller in Europa in der Diaspora lebenden
Aramäer/Suryoye aufzuzeigen und den gemeinsamen Nenner herauszuarbeiten, der für alle Gruppierungen essentiell
ist und auch nach außen als die bewahrenswerte Gemeinsamkeit präsentiert werden kann. Das ist für uns die
aramäische Sprache in ihren verschiedenen heutigen Ausprägungen.
zurück