Zai - 7. Buchstabe  des aramäischen Alphabets und zugleich Ziffer 7
Stiftung zum Erhalt und zur Förderung des aramäischen Kulturerbes

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Anmerkungen zum Entwurf des Antrags für den Deutschen Bundestag

Mit diesem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für einen solchen Status einzusetzen sowie in Deutschland Bedingungen zu fördern, die zur Bewahrung und Förderung der Aramäischen Sprache beitragen.

Zur Zeit sind diese Bemühungen zum Stillstand gekommen, weil regierungsseitig dieser Antragsentwurf abgelehnt wird. Es wird keine Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung für Aramäisch gesehen, da nur autochthone Sprachen in die Charta aufgenommen werden, Zuwanderersprachen wie Aramäisch aber ausgeschlossen sind.

Zudem wird befürchtet, mit einem solchen Schritt andere Minderheiten in Deutschland zu ähnlichen Forderungen zu provozieren. Ferner werden zuwanderungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, wonach aus der Gewährung eines Minderheitenstatus für die Sprache evtl. Rechtstitel für einen Aufenthaltsstatus der Sprecher abgeleitet werden könnten, was nicht erwünscht ist. Schließlich sehen zuständige Regierungsstellen eine organisatorische und politische Zersplitterung der aramäischen Diaspora einschließlich erheblicher Uneinigkeit in der Sprachenfrage.

In diesem Meinungsstreit sollte die Bundesregierung nicht Partei ergreifen.

Empfohlen wird vielmehr, dass die zivilgesellschaftlichen Netzwerke der aramäischen Diaspora sich selbst um die Bewahrung ihrer Sprache und Kultur bemühen, wobei entsprechend den spezifischen Bedingungen evtl. auf Länder- und kommunaler Ebene Unterstützung beantragt werden könnte.

Die Stiftung folgt dieser Argumentation nur zum Teil, da mit ihr das Hauptanliegen des Antrags ausgeblendet wird: die mehr als dreitausend Jahre alte, noch lebende, aber auf das Höchste gefährdete aramäische Sprache in ihren verschiedenen aktuellen Ausprägungen zu bewahren und dafür in Deutschland und Europa als den Zentren der aramäischen Diaspora auch günstige politische Voraussetzungen zu schaffen. Die Stiftung bemüht sich weiter um politische Unterstützung für dieses Ziel, zumal Deutschland hiermit ein Zeichen setzen könnte in dem von der UNO verkündeten "Internationalen Jahr der Sprachen 2008", auf dessen Agenda der Schutz bedrohter Sprachen einen hervorgehobenen Platz hat.

Die Stiftung und mit ihr die aramäische Diaspora muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Erscheinung der aramäischen Diaspora nach außen als in rivalisierende Gruppierungen gespalten ein ernstes Hindernis für die Gewinnung politischer und finanzieller Unterstützung für die Bewahrung und Förderung des aramäischen Kulturerbes, besonders der Sprache, darstellt.

Die gegenwärtig sichtbare Aufspaltung der aramäischen Migration in Deutschland und Europa in unterschiedliche Interessengruppen (Assyrer, Aramäer, Suryoye) mit z.T. divergierenden politischen und kulturellen, auch sprachlichen Ansätzen, sollte zugunsten eines integrativen Ansatzes zurückgestellt werden. Es gilt vielmehr, die gemeinsamen Grundlagen aller in Europa in der Diaspora lebenden Aramäer/Suryoye aufzuzeigen und den gemeinsamen Nenner herauszuarbeiten, der für alle Gruppierungen essentiell ist und auch nach außen als die bewahrenswerte Gemeinsamkeit präsentiert werden kann. Das ist für uns die aramäische Sprache in ihren verschiedenen heutigen Ausprägungen.

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